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Allgemeine Geschäftsbedingeungen

  1. Diese AGB's beziehen sich auf alle Aufträge, welche mit Johann Klug (nachfolgend Präparator genannt) abgeschlossen werden. Im Falle von einem Auftrag, bestätigt der/die Bestellerin diese AGB's gelesen und akzeptiert zu haben. Eigene Bedingungen der Bestellerin/des Bestellers haben keine Gültigkeit, solange diese nicht in schriftlicher Form vom Präparator bestätigt wurden.
     

  2. Zur Präparation gegebene Tiere werden bis zum Beginn des Präparierens unter Vorbehalt angenommen. Stellt sich bei Beginn und während der Präparation heraus, dass eine fachlich einwandfreie Arbeit aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, hat der Präparator dem Auftraggeber dies unverzüglich mitzuteilen.
     

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Unmöglichkeit des Präparierens, das von ihm übergebene Tier zurückzunehmen. Sollte der Auftraggeber auch nach Setzen einer Nachfrist von einer Woche das übergebene Tier nicht abholen, kann der Präparator für jeden Tag des Verzuges eine Aufbewahrungspauschale in Höhe von 2,00¬€ verlangen.
     

  4. Sollte eine Anzahlung vereinbart worden sein, ist diese im Vorhinein (vor Präparationsbeginn) zu entrichten, soweit nicht anders vereinbart.
     

  5. Die Lieferzeiten für Präparationen werden individuell, in Abhängigkeit vom Zustand des Tieres, vereinbart. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zu Stande, gilt eine Lieferzeit von max. 12 Monaten. Sollte diese Frist (gleich aus welchem Grund) versäumt werden, gilt trotzdem immer der vereinbarte Preis und kann unsererseits nicht erhöht werden. Der Auftraggeber kann andererseits durch verspätete Auslieferung weder vom Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch machen, noch Schadenersatz oder Zahlungsminderung verlangen.
     

  6. Nach Fertigstellung des Präparates erfolgt eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung per SMS oder E-Mail (falls bei Auftragserteilung eine dementsprechende Mailadresse angegeben wurde) an den Auftraggeber, der verpflichtet ist, das Präparat innerhalb von 4 Wochen abzuholen und den Kaufpreis zu zahlen. Bei Nichteinhaltung wird das Präparat längstens 2 Jahre aufbewahrt und dann veräußert. Die Anzahlung und der erzielte Erlös werden zur Deckung der Unkosten verwendet.
    Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse, bar bei Selbstabholung oder per Nachnahme. Es gilt der mündlich vereinbarte Preis. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so kann der Präparator nach einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen Verzugszinsen in Höhe von 5% berechnen.
     

  7. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Schadenersatzansprüche für während des Versandes entstandene Beschädigung werden infolge sachgemäßer Verpackung abgelehnt. Im Falle solcher Beschädigungen wird dem Auftraggeber empfohlen, sofort die Reklamation dem Beförderer mittels Tatbestandaufnahme anzuzeigen.
     

  8. Der Präparator gewährleistet eine den jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Bei Herstellung der Präparate werden diese mit einem Mittel zum Schutz vor Insektenbefall ausgerüstet. Bei Präparationen sind leichte Form- und Farbabweichungen naturbedingt und bei den Bearbeitungsprozessen nicht zu verhindern. Solche Veränderungen berechtigen nicht zur Erhebung von Mängelrügen. Eben so wenig kann ein Anspruch auf Minderung des Preises geltend gemacht werden.
     

  9. Die Vertragsparteien erkennen an, dass Tierpräparate Naturprodukte sind, die einer gewissen Pflege, Säuberung und Aufbewahrung bedürfen. Eine Haftung wegen natürlicher Abnutzung, sowie für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie für Umwelteinflüsse (z.B. Feuchtigkeit) ist beim Vorliegen solcher Schäden ausgeschlossen.
     

  10. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung sein Einverständnis für Fotoaufnahmen seines Präparates. Dieses kann für Werbezwecke veröffentlicht werden. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, ist eine ausdrückliche Untersagung auszusprechen.
     

  11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pichling bei Stainz.
     

  12. Gerichtsstand ist das für uns zuständige Bezirksgericht Deutschlandsberg.
     

  13. Fehler auf Webseiten und Anzeigen in Zeitschriften und dergleichen sind vorbehalten.




    Johann Klug    12.02.2021

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